Project Description

Das bundesweit geltende Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) ist am 9. April 2013 in Kraft getreten. Ziel des KFRG ist es unter anderem, die Qualität der onkologischen Versorgung mit Hilfe flächendeckend etablierter Klinischer Krebsregister zu verbessern. Dafür legt das Gesetz die Aufgaben aller Klinischen Krebsregister fest und schafft einen Rahmen für die Vereinheitlichung der Arbeit.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und Wahrung von Datenschutz und Patientenrechten werden die Aufgaben der Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern auf unterschiedliche Einrichtungen aufgeteilt: die Zentralstelle, die Registerstelle und die Treuhandstelle des Krebsregisters.

Aufgaben der Treuhandstelle sind, neben der Erkennung doppelt erfasster Patienten und der Verarbeitung schriftlicher Widersprüche, die  Pseudonymisierung der patientenidentifizierenden Daten (wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse etc.) für Forschungszwecke. In der Treuhandstelle werden die identifizierenden vollständig getrennt von den klinischen Daten (zur Diagnose, Zeitpunkt und Art der Therapie etc.) verarbeitet. Die medizinischen Daten werden erst nach Pseudonymisierung an die Zentralstelle MV übermittelt.

Verantwortliche Institution
Unabhängige Treuhandstelle der Universitätsmedizin Greifswald; Krebsregister MV

Website
www.kkr-mv.de

Projektlaufzeit
2012 – heute

Patientenzahl
275.000 (Stand: März 2020)

Eingesetzte Werkzeuge